E-Rechnung: Was ist das Wachstumschancengesetz?
Was Sie über das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnung wissen müssen.Das Wachstumschancengesetz ist eine bedeutende Initiative der deutschen Bundesregierung, die darauf abzielt, das Wirtschaftswachstum zu fördern, Unternehmen und Bürger zu entlasten sowie die digitale Transformation voranzutreiben. Ein zentrales Element des Wachstumschancengesetzes ist die verpflichtende Einführung der E-Rechnung.
Was ist das Wachstumschancengesetz?
Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) wurde am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen und am 22. März 2024 vom Bundesrat freigegeben. Es umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die steuerliche und administrative Änderungen beinhalten, um Investitionen zu stimulieren, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.
Im Zuge der Veränderungen im Bereich Umsatzsteuer ist ein elektronisches Meldesystem der Europäischen Kommission geplant. Die Daten, die durch E-Rechnungen erhoben werden, sollen dem geplanten Meldesystem zugeführt werden können.
Hauptziele des Wachstumschancengesetzes auf einen Blick
- Bürokratieabbau: Unternehmen sollen von administrativen Lasten befreit und die Abwicklung von Geschäftsvorgängen vereinfacht werden.
- Steuerliche Entlastungen: Das Gesetz sieht verschiedene steuerliche Erleichterungen vor, um Investitionen und Innovationen zu fördern.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Durch effizientere Prozesse und reduzierte Bürokratie sollen Unternehmen wettbewerbsfähiger werden.
- Förderung der Digitalisierung: Durch die verpflichtende E-Rechnung sollen Geschäftsprozesse modernisiert und digitalisiert werden.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung, oder elektronische Rechnung, ist eine digitale Form der Rechnungserstellung und -übermittlung. Im Gegensatz zu traditionellen Papierrechnungen wird die E-Rechnung in einem standardisierten elektronischen Format erstellt und übermittelt, das von Computersystemen automatisch verarbeitet werden kann. Diese digitale Abwicklung ermöglicht eine schnellere und effizientere Rechnungsstellung und -bearbeitung, reduziert Fehler und spart Kosten. Um zu gewährleisten, dass mit der E-Rechnung alles problemlos funktioniert und ein sauberer Austausch stattfinden kann, müssen die E-Rechnungen der europäischen Norm EN- 16931 entsprechen.
Die technischen Voraussetzungen für die E-Rechnung
Die europäische Norm für elektronische Rechnungsstellung EN-16931 definiert eine spezifische Datenstruktur, die alle notwendigen Informationen für die Rechnungsstellung enthält, wie z. B. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Lieferantendaten, Kundendaten, Leistungsbeschreibung, Beträge und Steuern. Die EN–16931 legt die Verwendung des XML-Datenformats fest, um die Datenstruktur klar und maschinenlesbar zu gestalten. Dies ermöglicht die nahtlose Integration in bestehende ERP-Systeme und andere geschäftliche Softwarelösungen. Obwohl die Norm eine spezifische Datenstruktur vorgibt, ermöglicht sie auch Erweiterungen, um branchenspezifische Anforderungen oder zusätzliche Informationen zu integrieren.
Die XRechnung als technischer Standard
In Deutschland wurde auf Basis der EN 16931 die XRechnung entwickelt, die seit dem 27. November 2020 für Lieferanten und Dienstleister, die Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen, verpflichtend ist. Die XRechnung enthält alle notwendigen Informationen in einem klar definierten XML-Format. Dieses Format dient lediglich zur maschinellen Verarbeitung. Durch den Einsatz von Visualisierungsprogrammen kann der Datensatz jedoch für den Menschen lesbar gemacht werden
ZUGFeRD als Hybride Lösung
Bei ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) handelt es sich um ein hybrides Rechnungsformat, welches das maschinenlesbare XML-Datenformat durch eine PDF-Datei ergänzt. Somit ist eine für Menschen lesbare Datei direkt inkludiert. Die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen für elektronische Rechnungen wird dabei durch ZUGFeRD gewährleistet.
Die E-Rechnungspflicht ab 2025
Die E-Rechnung ist im öffentlichen Sektor bereits verpflichtend. Ab dem Jahr 2025 wird die E-Rechnungspflicht nun auch schrittweise für den B2B-Bereich eingeführt. Durch das Wachstumschancengesetz wurden die folgenden Randdaten zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht festgehalten:
- Ab 01. Januar 2025: Alle deutschen Unternehmen sind ohne vorherige Zustimmung dazu verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und auswerten zu können. Das Erstellen und der Versand von E-Rechnungen sind noch nicht verpflichtend.
- Ab 01. Januar 2027: Alle deutschen Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr generieren, sind dazu verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden.
- Ab 01. Januar 2028: Die deutschlandweite Pflicht zum Versand von E-Rechnungen tritt für alle B2B-Unternehmen in Kraft.
Fazit
Das Wachstumschancengesetz und die Förderung der E-Rechnung sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Digitalisierung der Wirtschaft. Unternehmen sollten die sich bietenden Chancen nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren, Kosten zu senken und nachhaltiger zu agieren. Die geplante Umstellung auf elektronische Rechnungen ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Transformationsprozesses und bietet vielfältige Vorteile, die weit über die reine Kostenersparnis hinausgehen.
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