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NIS2-Richtlinie: 8 Maßnahmen für mittelständische Unternehmen

Alles zur NIS2-Richtlinie und wie Mittelständler jetzt vorgehen sollten

Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Gesetzgebung zur Netzwerk- und Informationssicherheit und verfolgt das Ziel eines allgemeingültigen und verbesserten Cybersicherheitsniveaus. Bereits Anfang 2023 in Kraft getreten, gilt sie ab dem 18. Oktober 2024 auch für viele mittelständische Unternehmen in Deutschland.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu NIS2, welche Maßnahmen Sie nun ergreifen können und welche Anforderungen die neuen Gesetze an die E-Mail-Security Ihres Unternehmens stellen.

Was ist NIS2?

Die NIS2-Richtlinie führt für viele Unternehmen verpflichtende Maßnahmen und Meldepflichten in der Cybersecurity ein. NIS2 ersetzt die vorhergegangene Richtlinie NIS Directive von 2016: Im Vergleich erweitert sie zum einen den Kreis der betroffenen Unternehmen und zum anderen die Pflichten sowie das Ausmaß der behördlichen Aufsicht. Verstöße gegen die neue Richtlinie können hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Offizielle Meldung des BSI: BSI – Aktuelle Informationen aus dem KRITIS-Fachbereich – NIS-2-Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht (bund.de)

 

Umdenken für den Mittelstand in Sachen Cybersecurity

In Deutschland müssen sich knapp 30.000 mittelständische Unternehmen mit der neuen Richtlinie auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Fest steht: Ab dem 18.10. muss die NIS2-Konformität gewährleistet sein. Die enge Frist erfordert nun ein schnelles Handeln im Mittelstand.

Die zeitnahe Einführung der Richtlinie könnte insbesondere Unternehmen empfindlich treffen, die sich bisher nicht verstärkt mit dem Thema IT-Sicherheit auseinandersetzen mussten und nur über wenig Erfahrung und Know-how in diesem Gebiet verfügen.

 

NIS2-Richtlinie

Welche Anforderungen stellt NIS2 an die E-Mail-Security?

Ab Oktober steigen auch die Anforderungen an E-Mail-Dienstleister. Ihre Dienste müssen in Zukunft noch effizienter vor Cyberangriffen geschützt sein, sodass die Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von E-Mail-Kommunikation jederzeit angemessen sichergestellt ist. Im Fokus steht dabei der Schutz vor Spam, Phishing und Malware.

Bisher ist das Thema E-Mail-Security im Kontext von NIS2 noch nicht im Detail ausgearbeitet. Fest steht hingegen, dass eine wirkungsvolle E-Mail-Verschlüsselung eine Grundvoraussetzung darstellen wird, um die NIS2-Richtlinie einhalten zu können.

Auf der sicheren Seite stehen Sie, wenn Spam, Phishing, Malware und andere Gefahren in der E-Mail-Kommunikation gar nicht erst die Postfächer Ihres Unternehmens infiltrieren kann. Eine professionelle E-Mail-Security-Lösung für Unternehmen gewinnt somit in Hinsicht auf NIS-2 noch weiter an Relevanz.

Die dataglobal Group versteht sich hier als kompetenter Ansprechpartner und Ratgeber. Seit Jahrzehnten erreichen wir höchste Standards in der Cybersecurity für Unternehmen, insbesondere mit unserer E-Mail-Security-Lösung eXpurgate.

 

8 Maßnahmen zur Erfüllung der NIS2-Richtlinie

Wir haben 8 Maßnahmen für Sie zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen können, die NIS2-Konformität für Ihr Unternehmen zu erreichen.

 

1) Projektgruppe ins Leben rufen

Aufgrund der Dringlichkeit und der Komplexität des Themas, empfehlen wir, ein gesondertes NIS2-Projekt aufzusetzen. Folgender Personenkreis sollte involviert sein:

  • Geschäftsleitung
  • IT-Verantwortliche
  • IT-Sicherheitsverantwortliche
  • Weitere relevante Personen (intern oder extern)

Die Anforderungen der Richtlinie sind hoch und die Umsetzung erfordert Zeit und Budget. Eine abgestimmte Organisationsstruktur mit klaren Kompetenzverteilungen ist hier unerlässlich. Die Projektgruppe sollte zu Beginn Schulungen zum Thema Cybersecurity durchführen, wenn das entsprechende Verständnis für die Grundlagen noch nicht vorhanden ist.

 

2) Risikobewertung

Im zweiten Schritt führen Sie eine Risikobewertung durch. So identifizieren Sie potenzielle Sicherheitslücken und Schwachstellen in Ihren IT-Systemen und -Prozessen. Stellen Sie sicher, dass Prioritäten definiert und Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Viele Unternehmen greifen hier auf eine externe Beratung zurück.

Auch die Überprüfung der Lieferketten, sowohl in Bezug auf die Informations- und Netzsysteme als auch auf deren physischer Umwelt, ist ein relevanter Teilaspekt. Hierfür sollten Sie die Abteilung Einkauf hinzuziehen.

 

3) Aktualisierung von Richtlinien und Verfahren

Überarbeiten Sie Ihre internen Richtlinien und Verfahren, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen von NIS2 erfüllen. Dies kann Änderungen in Bereichen wie Datensicherheit, Zugriffskontrolle und Incident-Response-Verfahren umfassen.

 

4) Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen

Implementieren Sie technische Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Antivirensoftware, Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und E-Mail-Security-Software, um die Sicherheit Ihrer Systeme und Daten zu gewährleisten.

 

5) Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Sicherheitsmaßnahmen und führen Sie bei Bedarf Anpassungen durch, um sicherzustellen, dass sie weiterhin wirksam sind und den aktuellen Bedrohungen standhalten.

 

6) Dokumentation und Nachverfolgung

Dokumentieren Sie alle Schritte zur Erreichung der NIS2-Konformität und führen Sie eine sorgfältige Nachverfolgung durch, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Auch können Sie so im Falle einer Überprüfung den Nachweis erbringen, dass alle Standards eingehalten wurden.

 

7) Meldeprozesse definieren

Im Rahmen der NIS2-Richtlinie sind teils sehr knappe Meldefristen einzuhalten. So muss die entsprechende Meldebehörde bei einem Sicherheitsvorfall innerhalb von 24 Stunden informiert werden. Eine Bewertung des Vorfalls ist innerhalb von 72 Stunden einzureichen, ein vollständiger Bericht im Zeitraum eines Monats.

Aufgrund dieser engen Fristen müssen den Verantwortlichen in der Projektgruppe bei einem Sicherheitsvorfall schnell die benötigen Informationen vorliegen. Dafür sollten bereits im Vorfeld alle Prozesse klar definiert sein, um diese Daten einzuholen und sie im Anschluss zeitnah zu melden.

 

8) Anmeldung beim BSI

Ist Ihr Unternehmen vom NIS2 betroffen, ist die entsprechende Anmeldung beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) verpflichtend. Vor der Anmeldung ist unbedingt zu prüfen, ob Ihr Unternehmen der NIS-2-Richtlinie unterliegt.

Die derzeitige Einschränkung: Die entsprechende Meldestelle existiert noch nicht (Stand: April 2024). Bis Oktober 2024 sollen hierfür die organisatorischen und personellen Voraussetzungen von der BSI geschaffen werden.

Fazit

Die Erreichung der NIS2-Konformität für mittelständische Unternehmen erfordert eine sorgfältige Planung und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Die Frist zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist eng gesetzt und könnte viele Unternehmen vor Herausforderungen stellen – besonders, wenn bisher nur wenig Berührungspunkte mit Cybersecurity bestanden. Das Vorhaben erfordert Zeit, Ressourcen und Engagement, aber es ist entscheidend, um die Sicherheit Ihrer IT-Systeme und Daten zu gewährleisten.

Sie wünschen sich mehr Informationen zum Thema E-Mail-Security? Hier geht es zum Download unseres Factsheets.

 

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